21. Oktober: Hygienekonzept & Zuschauerregelung

Ab dem 10. Oktober gilt ein aktualisiertes Hygienekonzept. Dieses beinhaltet die einschlägigen rechtlichen Vorschriften (Erlasse und Verordnungen der Bundes- und Landesregierung) sowie die aktuellen Vorgaben der Verbände und Ligen.

Dies Regelungen sind verbindlich und gelten für den gesamten Trainings- und Spielbetrieb. Alle Beteiligten ist bewusst, das es teilweise harte und schwierige Auflagen sind, diese dienen aber eine möglichst hohen Infektionsschutz.

Alle notwendigen Details findet Ihr auf unserer Seite HYGIENEKONZEPT.

ACHTUNG: REGELUNGEN FÜR ZUSCHAUER UND TEAMS ab 21.10.2020

Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen gelten seit dem 19.Oktober zudem neuen Regeln für die Anwesenheit von Teams und Zuschauern. Diese lauten:

  • Zuschauer sind im Amateursportbetrieb grundsätzlich nicht mehr zugelassen. Das gilt im Seniorenspielbetrieb auch für Fahrer
  • Ausgenommen sind jeweils eine erziehungsberechtigte Person pro minderjähriger/m Teilnehmer/in.
  • HBV: Die maximale Anzahl der erziehungsberechtigten Personen ist für das Gästeteam auf 5 begrenzt (Fahrer).
  • JBBL und NBBL: Die maximale Anzahl der erziehungsberechtigten Personen ist auf 5 pro Team begrenzt.
  • Ein Team besteht aus max. 15 Personen (12 spielfähige und spielbereite Spieler, Coach, Assisstant-Coach und max. ein zusätzlicher Betreuer). Weniger Spieler bedeutet nicht die Zulassung von mehr Betreuern.

Für wartende Eltern empfehlen wir das Restaurant Am Aulenberg (gegenüber der Adam-Danz-Halle) oder das SGW-Bistro (Eingang Tennishallen/Fitnessstudio). Wir prüfen die Machbarkeit von Live-Streaming und informieren rechtzeitig darüber.

Wichtig ist ebenfalls die Einverständniserklärung / Bestätigung jedes Spielers / jeder Spielerin, das die Hygieneregeln bekannt sind und eingehalten werden. Diese kann online (HYGIENEKONZEPT) abgegeben werden.

Die wichtigsten Regeln des Hygienekonzeptes sind (Kurzfassung)

Für den gesamten Sportbetrieb mit Ausnahme der aktuell an Training und Spielen beteiligten Athleten und Funktionsträger gilt das allgemeine Abstandsgebot (Abstand mind. 1,5 Meter, ausgenommen sind lediglich Personen die im gleichen Hausstand leben)

In allen Innenbereichen gilt die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Masken, ausgenommen sind aktuell an Training und Spielen beteiligte Sportler(innen) und Funktionspersonal während ihrer Spiele sowie sitzende Zuschauer in der Spielhalle sofern der Mindestabstand von 1,5 Meter gewährleistet ist. Für die Wege zu und von den Plätzen / Spielfeld (ebenfalls in allen Gängen und Foyer) ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes verpflichtend.

Der Wege- und Zonenplan der einzelnen Hallen und die darauf verzeichneten Regelungen ist verbindlicher Bestandteil des Hygienekonzeptes.

Allen anwesenden Personen ist der Aufenthalt lediglich in den Ihne zugewiesenen Bereichen (Zonen) erlaubt.

Zuschauer sind nur gemäß dem Hygienekonzept zugelassen. Zu den Zuschauern zählen alle nicht am Training oder Spiel beteiligten Personen (Registrierung Zuschauer Gästeteam über Gästecoach).

Die Anwesenheit aller Personen in der Halle sowie der Zeitraum des Aufenthaltes wird zur Kontaktnachverfolgung dokumentiert.

In Umkleideräumen, Duschbereichen und sanitären Anlagen gilt ebenfalls nach wie vor das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Für die Nutzung der Umkleiden gilt die Maximalbelegung gem. Wege- und Zonenplan.

Teams betreten an Spieltagen die Spielhalle geschlossen und verweilen in den Wartebereichen bis die vorher spielenden Teams die Halle verlassen haben.

Bei Ankunft eines Gästeteam ist dem Coach der Heimmannschaft eine vollständige Liste aller Mitglieder das Gästeteams mit den Kontaktdaten (Name, Telefonnummer) zu übergeben.

Nach dem Training oder einem Spiel und nach Abschluß der Nachbereitung (Spieldokumentation, Desinfektion, Aufräumen Teambereich) haben die Beteiligten (und Zuschauer sofern zugelassen) die Spielhalle sofort zu verlassen.